Immer häufiger werden wir als unabhängiges Family Office gebeten, bestehende Lebensversicherungsverträge zu würdigen. Insbesondere ist dieses für Mandanten relevant, die vor Jahren diese Verträge als Tilgungsersatz für Immobiliendarlehen abgeschlossen haben. In der Regel ist bei diesen Produkten durch die Schieflage an den Kapitalmärkten und die dauerhaft niedrigen Zinsen eine geringere Ablauflaufleistung zu erwarten und dadurch eine nicht unerhebliche Finanzierungslücke entstanden. Es gilt also die kritische Überprüfung dieser Verträge: Der Kunde bekommt zu diesem Zwecke jährlich eine Übersicht über seinen Versicherungsvertrag zugesandt.
Bei einer offensichtlich zu großen Lücke sollte man alsbald gegensteuern. Bei Finanzierungen gegen lang laufende Lebensversicherungen wurden zum Beispiel oft Zinsfestschreibungen von bis zu 25 Jahren vereinbart. Dem Kunden steht nach BGB ein Kündigungsrecht nach 10 Jahren zu. Es könnte sinnvoll sein, dieses einseitige Kündigungsrecht zu nutzen, um die Zinsbelastung bei einem heute deutlich niedrigeren Zinsniveau zu senken und die monatliche Ersparnis für eine höhere Tilgung zu verwenden.
Kleine Modifikationen am laufenden Vertrag können ebenfalls für die Restlaufzeit einen Effekt erzeugen, es erscheint ratsam zu diesem Themenkomplex besser früher als später das Gespräch mit seinem Berater zu suchen.